Die 1958 gegründete Verwertungsgesellschaft WORT ist ein unter staatlicher Aufsicht stehender rechtsfähiger Verein kraft Verleihung.
Die 1958 gegründete Verwertungsgesellschaft WORT ist ein unter staatlicher Aufsicht stehender rechtsfähiger Verein kraft Verleihung, in dem sich Autoren und Verlage zur gemeinsamen Verwertung von Urheberrechten zusammengeschlossen haben. Die Aufgabe des nicht gewinnorientierten Vereins ist es, die ihm vertraglich anvertrauten Nutzungsrechte und Vergütungsansprüche seiner Mitglieder und Wahrnehmungsberechtigten treuhänderisch wahrzunehmen. Dazu werden Gebühren von denjenigen erhoben, die das geistige Eigentum anderer nutzen (z.B. von Kopiergeräteaufstellern in öffentlichen oder privaten Räumen), und anschließend die vereinnahmten Gelder nach festgelegten Verteilungsplänen an Autoren und Verlage weitergeleitet.
Tantieme
Für Autoren von wissenschaftlichen Büchern zahlt die VG WORT eine einmalige Tantieme, deren Höhe von Jahr zu Jahr in Abhängigkeit der Einnahmen der VG Wort und der Anzahl der berechtigten Autoren festgesetzt wird. So betrug beispielsweise die Tantieme für wissenschaftliche Bücher für 2018 1.800 €, für das Folgejahr 1.900 € (s. hierzu die aktuelle Ausschüttungstabelle für 2019).
Diese Tantieme wird regelmäßig zur Mitte des Folgejahres der Veröffentlichung direkt an den Autor ausgeschüttet. Voraussetzung für einen Anspruch auf Tantieme ist, dass
- der Autor EU-Staatsbürger ist oder seinen Wohnsitz in Deutschland hat,
- das Buch in wissenschaftlichen Bibliotheken ausreichend verbreitet ist und
- ein Antrag fristgemäß eingereicht wurde.
Weitere Informationen sowie die elektronischen Anmeldeformulare finden Sie unter www.vgwort.de.